Abfindung nach krankheitsbedingter Kündigung
Eine Kündigung im Zusammenhang mit einer Krankheit ist ohnehin ein schwieriges Unterfangen, Arbeitgeber haben hier einige Regeln zu beachten. Als Betroffener können Sie sich diese Situation zunutze machen, denn steht einmal eine Kündigung im Raum, dürfte nicht zuletzt Ihre Motivation darunter leiden. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie im Folgenden.
Will Ihr Arbeitgeber Ihnen wegen einer Krankheit kündigen, hat er zunächst einmal eine ganze Reihe von Formalien zu beachten: Dazu zählt beispielsweise die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) – worüber ein Großteil der Arbeitgeber gar nichts weiß. Darüber hinaus darf die Kündigung nicht zu zeitig in Erwägung gezogen werden, denn sie kommt überhaupt erst ab bestimmten Fehlzeiten in Betracht, wenn eine negative Prognose erstellt wurde. Das heißt für Sie, dass zunächst absehbar sein muss, dass Sie Ihre arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung auf Dauer nicht mehr erbringen können – und hier haben Sie ein Wort mitzureden: Können Sie diese Erwartung erschüttern oder entkräften, steht es schlecht um die arbeitgeberseitige Kündigung wegen Krankheit. Für Sie eröffnet sich jedoch ein interessanter Verhandlungsspielraum, den wir Ihnen gerne aufzeigen und für Sie ausschöpfen.
Kündigung wegen Krankheit – Abfindung als Vergleichsgrundlage
Voraussetzung für eine erfolgreiche Verhandlung ist die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Dafür müssen Sie wenigstens ein halbes Jahr in einem Unternehmen mit regelmäßig mehr als zehn Beschäftigten angestellt sein. Auszubildende können jedoch nicht berücksichtigt werden. Sind diese Bedingungen erfüllt, sollten Sie nach einer Kündigung im Zusammenhang mit einer Krankheit sofort die Kündigungsschutzklage einreichen.
Wichtig zu wissen:
Sollten Sie wegen einer Krankheit gekündigt werden, nehmen Sie bitte sofort Kontakt mit uns auf – wir kümmern uns um alle weiteren Schritte.
Der Hintergrund erklärt sich mit den hohen Anforderungen, die ein Arbeitgeber für eine wirksame Kündigung wegen Krankheit erfüllen muss: Das Risiko eines Fehlers ist entsprechend hoch – und damit sinkt die Motivation des Arbeitgebers, sich auf einen langwierigen und letztendlich erfolglosen Rechtsstreit einzulassen. Im Gegenzug steigt sein Interesse an einem Vergleich, der ihm das Prozessrisiko und letztendlich die Gefahr, dass er Sie weiter beschäftigen und auch noch rückwirkend vergüten muss, abnimmt.
Wichtig zu wissen:
In den meisten Fällen ist die Frist von drei Wochen, die für eine Kündigungsschutzklage einzuhalten ist, relevant. Hier jedoch ist Eile geboten, denn Ihre Kündigung kann eventuell auch zurückgewiesen werden – und das innerhalb weniger Tage nach Erhalt. Setzen Sie sich am besten direkt mit uns in Verbindung, wenn Ihnen die Kündigung wegen Krankheit zugeht.
Kündigung wegen Krankheit: Wie viel Abfindung können Sie erwarten?
Auch in diesem Punkt gelten für eine Kündigung wegen Krankheit eigene Regeln: Die gängigen Regelsätze werden gerne zur Streitschlichtung herangezogen, Richtwert ist ein halbes Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. In diesem Fall sollte der Arbeitgeber jedoch sein Interesse am günstigen Ausgang der Auseinandersetzung ordentlich bezahlen. Je schlechter sich also die Aussichten für Ihren Arbeitgeber darstellen, weil er beispielsweise zu früh eine Kündigung wegen Krankheit ausgesprochen hat und damit vor einem Arbeitsgericht scheitern würde, und je größer sein Interesse an der Vertragsauflösung ist, umso besser für Sie.
Selbstverständlich verbessern sich Ihre Chancen deutlich, wenn Sie die Verhandlungen durch einen kompetenten Rechtsbeistand führen lassen: Wir lassen uns in Ihrem Auftrag ein Angebot zur Abfindung unterbreiten und werden dies mit Ihnen besprechen. Aus unserer Erfahrung als Abfindungsspezialisten wissen wir, dass hier durchaus auch mehrere Brutto-Monatsgehälter für jedes Jahr Ihrer Beschäftigung im Unternehmen möglich sind – das Ergebnis ist letztendlich reine Verhandlungssache.
Abfindungszahlung: Steuern unbedingt beachten
Auch die Abfindung nach einer Kündigung wegen Krankheit ist grundsätzlich sozialabgabenfrei, außer Sie sind freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse. Dann haben Sie nach Erhalt der Abfindung die darauf entfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen. In puncto Steuern können Sie von der Fünftel-Regelung Gebrauch machen, die zumindest die Progression Ihres persönlichen Steuersatzes reduziert. Da die Abfindungszahlung in einem solchen Fall durchaus auch höher sein kann, vor allem bei einer langen Betriebszugehörigkeit, sollten Sie diese Ermäßigung unbedingt ins Auge fassen:
Der Abfindungsbetrag wird dazu gefünftelt und das Ergebnis ihrem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Die Steuerlast wird jeweils mit Abfindungsanteil und ohne ermittelt, aus der Differenz ergibt sich der Unterschiedsbetrag. Dieser wird nun wiederum mit fünf multipliziert, was insbesondere bei hohen Abfindungen eine Ermäßigung der zu zahlenden Steuer zur Folge hat. An dieser Stelle können wir Sie aber umfassend beraten, um eventuell mit einer Verschiebung des Zahlungstermins für Ihre Abfindung auf das folgende Jahr eine Steuererleichterung zu erreichen.
Kündigung wegen Krankheit: Was ist zu tun?
Sobald das Thema Kündigung im Zusammenhang mit einer Krankheit akut wird, sollten Sie einen Termin mit unseren Abfindungsspezialisten vereinbaren. Wir werden zunächst prüfen, ob die Kündigung überhaupt statthaft und eine Zurückweisung möglich ist. Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei Ihre Intentionen, mit diesem Schachzug können wir aber Ihre Verhandlungsposition verbessern. Letztendlich gibt es doch nur zwei Möglichkeiten: Entweder wollen Sie weiter beschäftigt bleiben oder Sie wollen mit einer möglichst hohen Abfindung für den Arbeitsplatzverlust entschädigt werden. Wir gehen alle Optionen in Ruhe mit Ihnen durch und entwickeln eine tragfähige Strategie – darauf können Sie sich verlassen.